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L A N G E R

UVV-/BGV-Prüfung

 

Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz verantwortlich. Als Richtlinie hierzu geben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV) heraus.

Unsere Mitarbeiter unterstützen Betriebe als kompetente Partner auch bei der Bewältigung ihrer vielseitigen Arbeitsschutzaufgaben, bei Fragen der Betriebssicherheit, bei den jährlichen Geräteprüfungen an Werkzeugen und Maschinen sowie bei der Festlegung von Prüfintervallen.

Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Aufgrund ständiger Schulungen sind unsere Mitarbeiter als befähigte Personen immer auf dem neuesten Wissensstand und können Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausführlich beraten und gezielt auf Defizite bei sicherheitsrelevanten Einrichtungen hinweisen. Das Unfallrisiko wird so auf ein Minimum reduziert, daraus folgende Arbeitsausfälle und teure Folgekosten werden vermieden.

In Kfz-Betrieben sind die häufigsten Prüfobjekte:

  • • Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler, Handgabelhubwagen)
  • • Kraftbetätigte Roll- und Sektionaltore (Toranlagen), Fahrzeughebebühnen (sowie Hubtische, Grubenheber)
  • • Leitern und Tritte
  • • Flüssigkeitsstrahler
  • • Hebezeuge (z. B. Motorheber, Rangierheber, Rangierwinde)
  • • Flüssiggasanlagen
  • • Verdichter