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L A N G E R

Hauptuntersuchung mit Abgasprüfung

Wir führen die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive "Abgasuntersuchung" für Sie durch.

Wir führen die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeugprüfungen an Ihrem Fahrzeug, im Namen und auf Rechnung des TÜV SÜD Autopartner, durch. Diese Untersuchungen führen wir an unseren Kfz-Prüfstellen in Magdeburg, Osterweddingen und auch an Prüfstützpunkten in Barleben, Gommern aber auch in Halberstadt durch. Die runde Plakette am hinteren Kennzeichen, der Stempel im Fahrzeugschein und der Bericht der letzten Hauptuntersuchung zeigen an, wann wieder eine neue Untersuchung für ihr Fahrzeug ansteht. Der Grund für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO (Hauptuntersuchung).

Wie lese ich die HU-Plakette?

Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu erkennen ist der Monat und das Jahr in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe gibt zusätzlich nochmals Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit.

Die Abfolge der Farben wiederholt sich alle sechs Jahre.

 

HU-Frist überzogen?

Seit dem 1. Juli 2012 wird in keinem Bundesland die Hauptuntersuchung zurückdatiert, wenn die Frist zur Vorführung überzogen wurde. Darum erhalten die Fahrzeuge bundesweit – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate). Bei Überziehen der Vorführung zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 % mehr kostet, als die „normale“ HU. Um die Überziehung der HU zu verhindern, haben wir die Möglichkeit, Ihrem Einverständnis vorausgesetzt, an die nächste fällige HU zu erinnern. Sprechen Sie uns dazu einfach während der Durchführung der aktuellen HU an.

Die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO

Abweichungen und Mängel, die der Prüfingenieur an Ihrem Fahrzeug feststellt, werden auf der Vorderseite des Untersuchungsberichts dokumentiert.

Diese werden in nachfolgende Ergebnisse unterteilt:

  • Ohne festgestellte Mängel

    Ihr Fahrzeug weist „keine erkennbaren Mängel“ auf und befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Das Fahrzeug erhält vom Prüfingenieur (PI) die Prüfplakette.

  • HW - Hinweise

    Hinweise gelten nicht als Mängel. Im Untersuchungsbericht können Hinweise an den Fahrzeughalter aufgenommen werden, damit dieser auf sich in der Zukunft abzeichnende Mängel durch Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände hingewiesen werden kann.

  • Geringer Mangel

    Ihr Fahrzeug weist „geringe Mängel“ auf.

    Das bedeutet, dass nach Einschätzung des Prüfingenieurs eine zeitnahe Verkehrsgefährdung nicht zu erwarten ist. Die festgestellten Mängel müssen vom Fahrzeughalter bzw. Fahrer aber dennoch unverzüglich und vollständig behoben werden.

    Wenn dies zuverlässig erwartet werden kann, so ist die Zuteilung einer Prüfplakette durch den PI auch ohne Nachprüfung möglich. Aber: es besteht bei geringen Mängeln kein Anspruch auf Zuteilung der Prüfplakette!

    Beispiel: Eine Kennzeichenbeleuchtung leuchtet nicht.

  • Erheblicher Mangel

    Der PI darf auch bei nur einem „erheblichen Mangel“ keine Prüfplakette zuteilen. Die festgestellten Mängel bedeuten nach Einschätzung des PI, dass eine Verkehrsgefährdung zu erwarten ist. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller geringen und erheblichen Mängel ist deshalb zwingend erforderlich.

  • Gefährlicher Mangel

    „Er stellt eine Zwischenstufe unterhalb der Kategorie „Verkehrsunsicher“ dar. Wie „Erhebliche Mängel“ bescheinigt der „Gefährliche Mangel“ eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung oder Beeinträchtigung des Umweltschutzes.“ Der Fahrzeughalter wird durch eine entsprechende Formulierung auf dem Prüfbericht darauf hingewiesen. Eine Fahrt direkt nach Hause oder zum Zweck der Reparatur oder der HU-Nachprüfung innerhalb eines Monats ist aber noch zulässig.

  • Verkehrsunsicher

    Der PI muss bei einem Mangel mit unmittelbarer Verkehrsgefährdung die vorhandene Prüfplakette entfernen und die Zulassungsstelle unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Das Fahrzeug darf in diesem Zustand nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen.

    Im Falle einer Reparatur muss das Fahrzeug in die nächste Werkstatt transportiert werden. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist zwingend erforderlich.

    Beispiel: Die Wirkung der Bremse ist nicht ausreichend und es besteht Ausfallgefahr.

  • Nachprüfung

    Wenn Ihr Fahrzeug keine Prüfplakette erhalten hat, ist nach Behebung aller Mängel eine Nachprüfung fällig.

    Die festgestellten Mängel müssen unverzüglich und vollständig behoben werden. Innerhalb der Frist eines Monates muss das Fahrzeug bei einer Untersuchungsstelle zur Nachprüfung der Beseitigung aller Mängel vorgeführt werden. Hierbei wird nur ein geringes Entgelt erhoben.

    Sollten Sie die Nachprüfung nicht wahrnehmen, müssen Sie sich im Klaren darüber sein, dass bei einer Polizeikontrolle das Überziehen der Frist mit Bußgeld geahndet werden kann.

    Wenn Sie das Fahrzeug innerhalb der Monatsfrist wieder vorführen, kommen nur die Kosten der Nachprüfung auf Sie zu. Wenn die Frist für die Wiedervorführung überschritten wird, ist eine erneute Hauptuntersuchung und die damit verbundenen Kosten fällig.

  • Überschreitung der Frist zur HU

    Bei einer um mehr als zwei Monate verspäteten Vorführung (Überschreitung der Frist) zur Hauptuntersuchung muss eine vertiefende Untersuchung durchgeführt werden. Dies bedingt eine um 20 % erhöhte Gebühr.

    Bei einer Polizeikontrolle kann - je nach Fristüberschreitungsdauer - ein Bußgeld und ggf. ein Punkt in Flensburg fällig werden:

    • • bei zwei bis vier Monaten: € 15,-
    • • bei vier bis zu acht Monaten: € 25,-
    • • mehr als 8 Monate: € 60,- und 1 Punkt in Flensburg